Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Einleitung eines formellen Verfahrens gegen die Post

Die Post ist eines der grössten Unternehmen der Schweiz und leistet Service public. Sie dient dabei auch ganz wesentlich den kleinen und mittleren Unternehmen und ist damit ein wichtiges Rad in der Schweizer Wirtschaft. Auch im Alltag von privaten Konsumentinnen und Konsumenten spielt die Post eine grosse Rolle.
Leider sind meine Gespräche über eine Anpassung der Post-Preise an marktgerechte Gegebenheiten im Dienst von Konsumenten und Wirtschaft vorerst gescheitert. Meine Erwartung ist, dass die Post die Wirtschaft und Konsumenten von ihrer aus betrieblicher Sicht ja positiven Gewinnsituation über Preissenkungen profitieren lässt.
Dass die Postpreise die Schweizer Bevölkerung nicht kalt lassen, habe ich im letzten Jahr erfahren: Von den knapp 3000 Anzeigen nach Art. 7 PÜG, die im Jahr 2012 bei der Preisüberwachung eingingen, nahm die Post den klaren Spitzenplatz in Sachen Beanstandungen ein. Interessant ist das Faktum, dass sich nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeitende der Post über ihr eigenes Unternehmen beschwert haben und Mühe haben, dieses gegenüber ihren Kunden zu vertreten.
Da meine bisherigen Gespräche mit den Postverantwortlichen vorderhand also nicht fruchtbar verliefen, sehe ich mich gezwungen ein formelles Verfahren gemäss Preisüberwachungsgesetz gegen die Post einzuleiten (vgl. Meldung im heutigen
Newsletter).

1:0 pour les entreprises électriques?

Le Conseil fédéral a récemment adapté l’ordonnance sur l'approvisionnement en électricité. Ainsi, il a nettement augmenté la rémunération autorisée et, par conséquent, le rendement du capital investi dans les réseaux électriques. L’amendement de l’ordonnance sur l’approvisionnement en électricité, désigné comme étant la première mesure de mise en œuvre de la nouvelle stratégie énergétique, entraîne une augmentation de la rémunération pour l’utilisation du réseau de 100 à 250 millions de francs par an. La hausse du rendement doit inciter à investir davantage dans les réseaux électriques, selon les autorités.

 

Je ne conteste pas que, outre l’accroissement de la production d’énergies renouvelables et l’utilisation plus rationnelle de l’énergie (efficience), il faudra également des investissements dans les réseaux électriques afin de concrétiser le tournant énergétique. L’important est d’opter pour des instruments efficaces et adaptés pour accomplir cette tâche considérable. Selon moi, une augmentation générale des rendements sur les réseaux électriques, réglementés du fait de leur situation de monopole, ne constitue pas un instrument adéquat. Pourquoi?

 

A ce jour, on ignore à combien s’élève le montant des investissements supplémentaires nécessaires. Ce qui est sûr, c’est que les rendements des entreprises électriques progressent même sans la décision du Conseil fédéral; d’une part, parce qu’une disposition transitoire visant à atténuer les prix de l’électricité arrive à échéance en 2014 (recettes supplémentaires: env. 50 à 80 millions de francs par an) et, d’autre part, il faut s’attendre à des augmentations de prix du fait de l’arrêt de principe prononcé par le Tribunal fédéral à l’été 2012. Pour l’heure, il est difficile de juger l’ampleur de ces augmentations de prix.

 

Selon la Commission fédérale de l’électricité, les investissements dans les réseaux ont représenté 1,5 milliard de francs en 2011. Des investissements de cette ampleur, même s’il existe un besoin de renouvellements, ne sont pas révélateurs d’un manque d’investissements. En tous les cas, on ne peut en déduire une nécessité de stimuler les investissements de toute urgence. Un avis confirmé par le fait que les projets d’extension ou de construction de lignes électriques se heurtent plus souvent à des problèmes de procédures d’autorisation et à des résistances politiques qu’à des problèmes de financement. En clair: même si les rendements sont accrus, les projets de ce type ne seront pas réalisés plus rapidement pour autant.

 

Il faut également se demander si une meilleure rémunération est, en soi, un instrument à même de promouvoir dans la proportion souhaitée les investissements dans les réseaux électriques. Etant donné que les rendements augmentent non seulement pour les nouveaux réseaux, mais encore pour ceux qui sont construits de longue date, les bénéfices des exploitants de réseaux électriques croissent de 100 à 200 millions de francs par an, et ce, sans que des investissements supplémentaires ne soient réalisés. La loi ne règle pas la manière dont les exploitants de réseaux électriques, qui sont principalement aux mains des cantons et des communes, utilisent leurs bénéfices supplémentaires. Dans le cas des entreprises publiques, il ne s’agit pas uniquement d’une question d’économie d’entreprise, mais également d’une question politique. On mise donc sur le facteur «espoir». Mais qui nous dit que les exploitants des réseaux électriques investiront leurs ressources financières supplémentaires au service du tournant énergétique?

 

La stratégie énergétique du Conseil fédéral indique une voie qui permettrait à la Suisse d’assurer son approvisionnement énergétique sans avoir recours à l’énergie nucléaire. Les efforts déployés en ce sens méritent certes – vu l’ambition - du respect. Mais, ne devrait-on pas en premier lieu se concentrer sur les objectifs fixés et laisser les entreprises et les ménages se charger de la mise en œuvre ? La première étape (précipitée), qui a consisté à augmenter le rendement des réseaux électriques existants, semble inefficace. A une époque où l’économie dans son ensemble doit imposer de douloureuses baisses de coûts, il me semble que la décision du Conseil fédéral d’augmenter de la sorte les gains des exploitants de réseaux sans avancer la preuve de l’utilité d’une telle mesure est questionnable.

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Der Bundesrat veröffentlicht den Bericht "Gesundheit 2020"

Gestern hat der Bundesrat den Bericht „Gesundheit 2020“ veröffentlicht. Gesundheit 2020 hat zum Ziel, „durch umfassende Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems die Lebensqualität zu sichern, die Chancengleichheit zu stärken, die Versorgungsqualität zu erhöhen und die Transparenz zu verbessern.“


Es ist eine glückliche Tatsache, dass wir über ein gutes Gesundheitssystem verfügen. Die Einwohner unseres Landes sind mit der Gesundheitsversorgung zufrieden. Zu ähnlichen  Ergebnissen kommen Analysen der OECD und WHO 2011. Soweit so gut. Wir müssen uns jedoch darauf einstellen, dass wir in den nächsten Jahren grosse Herausforderungen zu bewältigen haben. Die Anzahl älterer Menschen steigt, ebenso wie die Anzahl der chronisch Kranken. Der medizinische Fortschritt bringt neue hochwirksame und zum Teil personalisierte Medikamente und Behandlungsmethoden hervor. Das ist erfreulich - hat aber seinen Preis. Seit ihrer Einführung 1996 haben sich die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung mehr als verdoppelt während im selben Zeitraum beispielsweise unsere Wirtschaftsleistung – das Bruttoinlandprodukt (BIP) – bloss hab so schnell wuchs.
Wir alle wollen eine erstklassige medizinische Versorgung. Und wir wollen sie zu bezahlbaren Preisen! Deshalb müssen wir genau hinschauen, wo Optimierungspotential besteht. Experten schätzen, dass es rund 20 Prozent Effizienzreserven gibt, die u.a. durch den Abbau von Doppelspurigkeiten ausgeschöpft werden können – so schreibt es der Bundesrat in seinem Bericht. Auch im Medikamenten Markt bestehen grössere Sparpotentiale. Erwähnt sei  hier beispielsweise die überdimensionierte Wechselkurstoleranzmarge von fünf Prozent. Nicht weitergegebene Währungsgewinne der Pharmaindustrie, betrugen in den Jahren 2009-2011 immerhin 1,5 Milliarden Franken und das war erst der Anfang. (Lesen Sie dazu auch meinen Blog: Gleiche Pille anderer Preis).
Es ist gut, wurde der Handlungsbedarf auch in finanzieller Hinsicht auf oberster Ebene erkannt. Ich werde mich weiterhin für faire und transparente Preise einsetzen sowie den Abbau von Handelshemmnissen. Das Gesundheitswesen wird auch 2013 meine volle Aufmerksamkeit geniessen.

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Z-Pass: Würden Sie eine Kuh kaufen, wenn Sie einen Liter Milch brauchen?

Dieser Tage erhalte ich viele Meldungen zum sogenannten Z-Pass. Der Z-Pass ist ein Verbund des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) und den benachbarten Verkehrsverbünden. Bisher existierten nur Z-Pass Zonen-Abonnemente für das Reisen über die Verbundgrenzen hinaus. Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2012 gibt es nun im Z-Pass neu auch Einzelbillette und Tageskarten zu kaufen. Diese ersetzen die bisherigen Streckentickets zwischen zwei Orten (z.B. Baden-Zürich). Im Klartext ist das ein Systemwechsel – weg von Streckenfahrkarten hin zu Zonenfahrkarten. Leider gehen mit diesem Wechsel auch massive Preiserhöhungen einher. Nebst der Erhöhung des Tarifs bezahlt der Kunde nun auch für Mehrleistungen (Benutzung des ÖV am Start- und Zielort) und das, ob er sie nun braucht oder nicht.

Ich bezweifle, dass die Mehrheit der Pendler von dem Systemwechsel profitiert. Der wesentliche Vorteil eines Tarifverbundes besteht doch darin, dass Pendler die Möglichkeit haben, im regionalen Zentrum ohne den Erwerb eines zusätzlichen Billets auf die städtischen Verkehrsbetriebe umzusteigen. Wenn ein erheblicher Teil der Pendler von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist ein Tarifverbund vorteilhaft für die Kunden. Aber wo ist das der Fall? Am ehesten in grösseren und weitläufigen Städten, wie Zürich und Agglomeration zum Beispiel. Bereits in einer Stadt der Grösse von Bern ist der Nutzen fragwürdig, weil nur rund ein Drittel der Pendler, welche im Bahnhof Bern ankommt, auf einen Bus oder ein Tram umsteigt. In St. Gallen dürfte der Anteil sehr wahrscheinlich noch kleiner sein und ausserhalb von Zentren, wo in aller Regel mit einem Transportmittel von A nach B gefahren wird, ist der neue Zonentarif nichts anderes als eine Preiserhöhung.
Man muss den Tatsachen ins Auge schauen: Der Regionalverkehr operiert nicht kostendeckend. Er ist nach wie vor auf Subventionen der öffentlichen Hand angewiesen. Insofern stellen die über die den neuen Zonentarif erzielten Mehreinnahmen, sofern es sie gibt, keinen Preismissbrauch im Sinne überhöhter Gewinnerzielung dar. Es findet letztlich eine Verschiebung der Kostenteilung zwischen Nutzern und Steuerzahlern statt.
Missbilligend nehme ich zur Kenntnis, dass in die zunehmender Ausweitung der Tarifverbunde immer mehr Fernverkehrstrecken einbezogen werden. Denn so könnte möglicherweise die einvernehmliche Regelung zwischen mir und dem Verband öffentlicher Verkehr unterlaufen werden. In diesen Fällen werde ich darauf hinwirken, dass der Kunde zwischen einen reinen Streckenbillet bzw. einen Verbundticket wählen kann.
Abschliessend bleibt zu sagen, dass die Preise im Regionalverkehr in erheblichem Ausmass politische Preise sind. Die Politik entscheidet über die Höhe der Abgeltungen, welche den Unternehmen gewährt werden. Besteht die Erwartung, dass diese verringert oder zumindest nicht erhöht werden, typischerweise noch bei einem Ausbau des Angebots, kommen die Transportunternehmen längerfristig nicht umhin, die Preise zu erhöhen. Zonentarife erfreuen sich da als Instrument wachsender Beliebtheit. Nur sind sie hochgradig benachteiligend für Kunden, die die Vorteile dieser Tarife nicht nutzen können. Im Sinne der Verursachungsgerechtigkeit zwischen den Nutzern bin ich der Meinung, dass Steckenbillets weiterhin angeboten werden sollten. Denn: Es würde schliesslich auch niemand eine Kuh kaufen, wenn man zuhause einen Liter Milch braucht.

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Deutschland : Keine „ Bagatell“-Grenze für Mehrwertsteuer

Na, wer hätte das gedacht? Deutschland – so kann man der Presse entnehmen - hat kein Interesse, die Mehrwertsteuerrückzahlungen für Einkäufe unter 300 Franken einzustellen. Wieso sollten Sie auch? Die Grenzen sind offen, der Austausch hin- und her floriert. Daran ist weder die Mehrwertsteuerrückzahlung der Deutschen noch die Freigrenze der Schweizer für eben diese Einkäufe schuld. Es sind schlicht und ergreifend grosse und zum Teil sehr grosse Preisunterschiede, aber auch unterschiedliche Öffnungszeiten, andersartiger Service, unterschiedliche Produkte – eben alles, was der freie Markt so hervorbringt. Insofern wiederhole ich mich – die Einführung einer Bagatellgrenze löst keine Probleme.
Wir sollten besser Zeit und Ressourcen aufwenden um den Schweizer Einzelhandel fit für die Erfordernisse der Globalisierung zu machen. In der Evolution ist Anpassung an die Umweltverhältnisse die einzige erfolgversprechende und damit existenzsichernde Strategie. Es ist an der Zeit einzusehen, dass wir die Umwelt nicht so ändern können, wie wir sie gern hätten. Je früher wir beispielsweise Parallelimporte erleichtern, Cassis-de-Dijon umsetzen, Handelshemmnisse abbauen und Kostensenken, desto eher werden wir von unseren Stärken wie weltweit geschätzte Qualitätsprodukte und exzellente Dienstleistungen wieder profitieren. Denn die Welt ist zum Dorf geworden – wir sind globalisiert.

Flughafensicherheitszonen – Wenn Druck hilft…

Ich erhalte immer wieder Beschwerden von Flugreisenden, die sich über völlig überrissene Getränkepreise in den Sicherheitszonen von Flughäfen beschweren. Wegen der Sicherheitsbestimmungen ist es nicht möglich, eigene Getränke in die Sicherheitszone mitzunehmen. Aus diesem für Passagiere misslichen aber sicherheitstechnisch nötigen Umstand, schlagen Getränkeanbieter oftmals reichlich Profit. So kostet ein halber Liter Mineralwasser, laut Beschwerden, 5 Franken und mehr. Solche Preise lassen sich auch mit Mehraufwänden etc. nicht mehr plausibilisieren.

Erfreut war ich deshalb über die Reaktion des Flughafens Zürich auf unsere Anfrage: Der Flughafen teilt mit, dass in der Passagierzone an allen Selecta-Automaten Wasser für 2 Fr./5dl. angeboten werde – und dies schon, seit wir mit diesem Anliegen vor längerer Zeit vorstellig geworden waren. Ausserdem sind gratis Trinkwasserspender aufgestellt worden, denn leere Flaschen (PET, Glas, Bidons etc.) dürfen in die Sicherheitszone mitgenommen werden. Dieses Angebot ist kundenfreundlich und fair. Na also, es geht doch – unter Druck entstehen Diamanten!

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