Bürgermeldungen zum Internetportal Moneyhouse sind bei uns keine Seltenheit. Wie immer versuchen wir, sofern es in unserer Macht seht, zu helfen oder zumindest gut zu raten. Natürlich recherchieren wir zu diesem Zweck auch Informationen über das beanstandete Unternehmen.
In diesem Zusammenhang war ich erstaunt, als ich auf der Website von Moneyhouse erfuhr, dass unter der Rubrik „Partner“ das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und das eidgenössische Amt für Handelsregister (Zefix) mit grossem Logo gelistet sind.
Ich habe bei beiden Institutionen nachgefragt, welcher Natur denn diese Partnerschaft sei und überraschende Antworten erhalten:
Weder das SECO noch der Zefix sind jemals eine vertraglich geregelte Partnerschaft mit Moneyhouse eingegangen noch wussten sie, dass sie auf der Moneyhouse Website „Partner“ genannt werden.
Die Firma Itonex, die das Internetportal Moneyhouse betreibt, bezieht Daten vom SECO. Diese Daten kann praktisch jeder, privat oder geschäftlich, per Online-Abo beziehen. Über diesen Datenkauf hinaus bestehen keine weiteren Geschäftsbeziehungen zum SECO. Von einer Partnerschaft, im Sinne einer Zusammenarbeit mit gemeinsamen Zielen, kann also keine Rede sein. Auch der Zefix kennt das Unternehmen nur als regulären Datenbezieher. Partnerschaftliche Verbindungen bestehen darüber hinaus keine.Beide Institutionen, SECO und Zefix, forderten Moneyhouse auf, ihre Logos aus der Rubrik „Partner“ zu löschen. Das passte den Moneyhouse-Verantwortlichen offensichtlich überhaupt nicht ins Konzept.
Ein Griff in die Trickkiste musste her: Eine kleine Umbenennung des Menüpunkts von „Partner“ zu „Datenquellen und Partner“ soll nun der Tatsache Rechnung tragen, dass weder das SECO noch der Zefix jemals Partner von Moneyhouse oder Itonex waren….
Allen, die wissen möchten, was für mich Reizwörter sind, was ich vom Bügeln halte oder was mir den Schlaf raubt - empfehle ich mein Interview in der ZESO, der Zeitschrift für Sozialhilfe.
ZESO_Interview_Juni_2013.pdf (139,78 kb)
Die Globalisierung bittet nicht um Veränderung, sie erzwingt sie. Geduld hat sie keine und ihre Methoden sind nicht immer schön dafür effizient. Ein „Kind“ der Globalisierung sind Geschäftsmodelle, die darauf aufbauen uns Zugang zu Märkten zu verschaffen, auf denen Produkte angeboten werden, die es im Inland entweder nicht gibt oder die wesentlich günstiger sind als in der Schweiz. So gibt es Unternehmen (z.B. Borderlinx), die Residenzadressen zur Verfügung stellen und die Waren dann an die Heimatadressen ihrer Kunden weiterleiten. Andere Unternehmen (z.B. das deutsche PickPoints) bieten ihren Kunden Lieferadressen mit langen Öffnungszeiten u.a. in Grenznähe, wo der Kunde seine bestellten Waren selbst abholen und importieren kann. Von Schweizerinnen und Schweizern dürften solche Dienste überdurchschnittlich oft in Anspruch genommen werden. Weshalb? Weil wir immer noch in vielen Gebieten unnötig hohe Preise haben.
Zwei Aspekte erscheinen mir bei diesem Thema zentral:
1) Woher rühren die teils eklatanten Preisunterschiede und wie kann man sie reduzieren?
Der wesentlichste Teil der Antwort lautet: Kaufkraftabschöpfung.
Viele internationale Unternehmen setzen ihre Preise nicht kostenbasiert fest, sondern orientieren sich am Preisniveau des Absatzlandes. Das ist in der Schweiz bekanntlich hoch. Möglich wird diese Kaufkraftabschöpfung insbesondere, wenn zahlreiche inländische und ausländische Handelshemmnisse verhindern, dass sich der Wettbewerb und damit seine preisregulierende Wirkung voll entfaltet. Dieser Umstand nützt den oben beschriebenen Unternehmen. Dank ihrer Schützenhilfe werden Parallelimporte im Privaten grossflächiger möglich. In Politik und Wirtschaft bleiben sie bisher ein zähes Thema. Das ist ganz klar ein Nachteil für unser Land. Der Handlungsbedarf ist konkret und wie man sieht, passt sich die Geschwindigkeit der Globalisierung nicht politischen und wirtschaftlichen Wünschen eines Landes an. Hier bewahrheitet sich: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“.
2) Ein zweiter störender Aspekt sind die grossen Unterschiede bei den Zollfreigrenzen.
Bestellt man Ware in Amerika, ist der Fall klar: Abholen kommt eher nicht infrage. Anders ist es bei Bestellungen in den Nachbarländern. Hier macht die Selbstabholung aus der Sicht des Einzelnen unter Umständen durchaus Sinn. Fährt man mit dem Auto in ein Nachbarland, dann darf man Waren im Wert bis 300 Fr. einführen - ohne das Mehrwertsteuer erhoben werden würde. Lässt man sich seine Waren jedoch schicken, dann muss man schon ab einen Warenwert von 62 Fr. (inkl. Porto), das entspricht einem MWSt.-Wert von 5 Fr., bezahlen. Nur Bücher kann man sich bis zu einem Wert von 200 Fr. gebührenfrei schicken lassen, da der MWSt.-Satz hier nur 2.5 Prozent beträgt. Warum Online-Shopper im Vergleich zu Selbstabholern derart benachteiligt werden, erschliesst sich mir nicht wirklich. Deshalb regte ich schon wiederholt an, die Mehrwertsteuerfreigrenze anzuheben: Zum Beispiel auf 10 Fr. bzw. 125 Fr. Warenwert (ausser Bücher, hier wären es 400 Fr.).
Am Ende des Tages heisst unsere grosse Aufgabe: Handelshemmnisse aller Art reduzieren. Das Ziel ist, dem Wettbewerb genügend Raum zu geben, seine Wirkung voll zu entfalten. Unter seiner Regie sind idealtypisch sämtliche Anbieter gezwungen, Währungsvorteile weiterzugeben, Margen im Rahmen zu halten, auf die Kosten zu schauen und Druck auf Gebühren und Abgaben auszuüben.
Patriotischen Bedenken, sind fehl am Platz und sogar kontraproduktiv. Weder unsere Löhne noch die Ladenmieten sind für viel zu hohe Preise hauptverantwortlich. Die wirklich Verantwortlichen sind gleichzeitig die Gewinner solcher Bedenken und sie sitzen in den meisten Fällen jenseits unserer Grenzen.
Also lassen wir uns nicht ins Bockshorn jagen von mehr oder weniger plausibel scheinenden Argumenten, warum die Preise bei uns so hoch sein „müssen“. Erinnern wir uns lieber an die alte Weisheit: Die Klage ist des Kaufmanns´ Gruss!
Bildquelle: MS Office, Cliparts
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Neuregelung der Radio- und TV-Gebührenerhebung verabschiedet. Die positiven Punkte vorab: Endlich sollen bei der Gebührenerhebung Synergien und bestehende Datenbanken genutzt werden. Der Erhebungsaufwand kann so deutlich verringert werden! Das ist positiv und überfällig. So wird beispielsweise die Radio- und TV-Gebühr bei Unternehmen in Zukunft nicht mehr durch die Billag einkassiert, sondern durch die Steuerverwaltung. Auch für die Daten der gebührenpflichtigen Privaten wird neu ein bestehendes Register genutzt; die An – und Abmeldung bei der Billag entfällt, und es muss nicht für teures Geld eine separate Administration betrieben werden. Zudem dürften beispielsweise störende Einzelfälle von versäumten Umzugsmeldungen, die in Rechnungen über tausende von Franken resultierten, der Vergangenheit angehören. Gefällt mir! All dies hatte ich vor Jahren bereits bemängelt – nun kommen wir der Lösung dieses Problems einen klaren Schritt näher. Resultieren sollte eine klar tiefere Gebührenbelastung für die Schweizerinnen und Schweizer. Das ist positiv.
Selbstredend wird die Vorlage im Parlament noch intensiv zu reden geben. Etwa dürfte die Grundfrage, was für einen Service Public wir wollen, im Parlament diskutiert werden. Zu Diskussionen Anlass geben sollte auch die Frage, ab welchem Grenzwert Unternehmen Radio- und TV-Gebühren bezahlen müssen. Der Bundesrat deutet an, dass er die Grenze bei einer halben Umsatzmillion ansetzen will. Der endgültige Entscheid ist jedoch noch nicht gefallen. Hierbei muss man einfach sehen: Je höher der Grenzwert bei den Unternehmen angesetzt wird, desto teurer wird Radio- und TV für den Konsumenten, die Konsumentin. Warum zum Beispiel gerade ein Coiffeursalon oder eine Bar, die keine halbe Million Umsatz machen – aber wo Radio oder TV für das Geschäft fast schon wesensnotwendig sind und diese Geräte häufig den ganzen Tag laufen – keine Gebühr entrichten sollen, ist schwer zu erklären. Warum nicht die Grenze bei der Mehrwertsteuerpflicht ansetzen? So wäre die Limite bei 150‘000 Franken angesetzt – und wer Mehrwertsteuer bezahlt, der würde ohne Zusatzaufwand und Zusatzkosten zu verursachen, ebenfalls seinen Beitrag zum Service Public leisten.
Kurzum: Ich bin zufrieden, dass die heutige Gesetzesvorlage die Erhebungskosten für die Radio- und TV-Gebühr optimieren wird – endlich nutzt man Synergien! Es zeigt sich bei der Billag – wie auch anderswo: Bisweilen muss man einen langen Atem haben, damit sich eine Lösung abzuzeichnen beginnt.
Dennoch: Bei aller Freude über diesen Entscheid. Es hätte meines Erachtens noch einfachere und bessere Lösungen gegeben. Zum Beispiel die gänzliche Abschaffung der Gebühr und die Finanzierung von staatlichem Rundfunk-Service-Public zum Beispiel via einen fixen Anteil an der Mehrwertsteuer – rund ein halbes Prozent würde reichen. So entstünden keine Erhebungskosten – und es wäre auch noch etwas austarierter als das heutige System mit einer Abgabe pro Haushalt: Wer mehr konsumiert, hätte auch mehr bezahlt. Wie auch immer: Ich bin gespannt auf die parlamentarischen Beratungen. Affaire à suivre!
Suppression partielle de Billag Le Conseil fédéral a adopté aujourd’hui le message sur la nouvelle réglementation de la perception de la redevance radio/TV. Parlons d’abord des points positifs: Les synergies et les bases de données existantes doivent enfin être utilisées pour la perception de la redevance. Les dépenses liées à la perception peuvent ainsi enfin diminuer davantage! Cela est positif et nécessaire. Par conséquent, les redevances radio/TV des entreprises ne seront par exemple plus encaissées par Billag, mais par l’administration fédérale des contributions. Les données relatives aux privés qui doivent s’acquitter de la redevance proviendront également d’un registre existant ; il ne sera plus nécessaire de s’annoncer ou d’annoncer son départ à Billag, et il ne doit pas y avoir d’unité administrative séparée et coûteuse. Cela me plaît ! En effet, j’avais déjà dénoncé cette situation il y a des années – maintenant nous nous rapprochons d’un pas de la solution au problème. Comme résultat de ces économies, nous pouvons nous attendre à une baisse de la redevance pour les Suisses. Positif !
(Bildquelle: Wikimedia.org )
Frühling ist schön. Fliegende Pollen eher weniger. In dieser Jahreszeit sind Allergie-Medikamente gefragt wie nie. Allergie-Geplagte müssen häufig doppelt leiden, denn zu der körperlichen Unbill kommt, dass viele Linderung schaffende Medikamente nicht kassenpflichtig sind. Das heisst, man muss sie selber zahlen. Das alles ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass offensichtlich zahlreiche besagter Medikamente in letzter Zeit teurer wurden. Manches Medikament wurde gar vom Markt genommen. Auf Nachfrage für Ersatz bekamen Meldende Produkte desselben Herstellers empfohlen: Wirkung ähnlich, Preis um einiges höher.
Es stellt sich die Frage nach des Pudels Kern.
Bundesrat Berset hat soeben nach langen und zähen Ringen mit der Pharmaindustrie einen Kompromiss geschlossen, der deutliche Preissenkungen kassenpflichtiger Medikamente enthält. So gilt der Auslandspreis in den kommenden Jahren als alleiniger Richtwert. Therapeutische Quervergleiche sind nur noch möglich, wenn ein Medikament im Ausland nicht gehandelt wird. Dieses neue Vorgehen senkt die Medikamentenpreise bis 2015 jährlich um bis zu 700 Mio. Franken. Was gut ist für die Versicherten und Versicherer, ist für die Pharmaindustrie eine Kröte (O-Ton, Thomas Cueni von Interpharma), die zu schlucken ihr wenig Wahl blieb. Denn das „Unheil“ zeichnetet sich für die Pharmaindustrie im letzten Jahr immer deutlicher ab.
Der Gedanke scheint nicht abwegig, dass Hors-Liste-Medikamente (das sind die nicht kassenpflichtigen Medikamente) nun herhalten müssen, um die Gewinnausfälle bei den preislich administrierten Medikamenten (d.h. die kassenpflichtigen) zu kompensieren. Auch wenn diese Preissteigerungen für die Konsumenten sehr ärgerlich sind, solange keine wettbewerbsrechtlichen Grundsätze verletzt werden, sind die Unternehmen grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung.
In der Lehrbuchwelt sollten sich die Konsumenten immer für diejenigen Produkte mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis entscheiden. Das würde Anbieter mit überteuerten Angeboten über kurz oder lang vom Markt verschwinden lassen. Dennoch konnten diverse Pharmaunternehmen Preise älterer Produkte erhöhen, ohne dass sich die zu Grunde liegende Kostenstruktur verändert hätte. Der Wettbewerb im Schweizer Heilmittelmarkt entfaltet also nicht seine volle Wirkung.
Die Gründe dafür liegen einerseits in der Komplexität des Marktes: Der Laie bzw. Patient ist meist nicht in der Lage, sämtliche Alternativen zu kennen und richtig zu bewerten. Im Zweifel verlässt er sich auf den Rat des Arztes oder Apothekers – der natürlich mehr Interessen hat.
Fordern Sie deshalb Ihren Arzt oder ihrer Apotheke auf: helfen Sie mir das beste Produkt zu finden! Das Produkt mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis! Will der Apotheker oder der Arzt sie als Kunden behalten, sollte er ein Interesse haben, Sie gut zu beraten. Auch Internetplattformen wie mymedi.ch können Hilfestellung leisten.
Der wohl gewichtigste Grund für die Preisunterschiede ist jedoch in den stark regulierten Rahmenbedingungen im Heilmittelmarkt zu finden. Die durch den Zulassungszwang des Heilmittelgesetzes geschaffenen nationalen Marktbarrieren, erlauben es den Herstellern, Preise weit über dem eigentlichen Wettbewerbspreis zu verlangen. Diese Marktbarrieren können nur abgebaut werden, wenn das Schweizer Heilmittelinstitut Swissmedic Zugang zur relevanten Dokumentation im Ausland erhält. Bisherige Verhandlungen in die Richtung eines institutionalisierten Austauschs von Heilmitteldaten auf internationaler Ebene verliefen jedoch mehrheitlich im Sande. Ich halte es für immens wichtig, dass die Verhandlungen mit den Behörden Deutschlands, Frankreichs, Italiens und der EU sobald als möglich wieder aufgenommen werden und zu einem konkreten Ergebnis führen.
Weitere Infos zum Thema Medikamentenpreise erhalten Sie auch im nächsten Kassensturz. (Di., 28.5. 21:05 auf SRF1)