Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

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Jahresmedienkonferenz des Preisüberwachers 2021 - Conférence de presse annuelle du Surveillant des prix 2021 - Conferenza stampa annuale del Sorvegliante dei prezzi 2021

Die Highlights 2020 – im Guten wie im Schlechten
Das Glasfasernetz in der Schweiz: Wie schafft man fairen Zugang zur Hauptschlagader der digitalen Welt?
Die Zusatzversicherungen Privat- und Halbprivat in der Schweiz: Schlecht für das Portemonnaie und oftmals auch für die Gesundheit.
Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren in der Schweiz: Wettbewerb Fehlanzeige. Gibt es trotzdem Schutz?
Der Preisüberwacher – Roadmap 2021

Les points forts de 2020 - pour le meilleur et pour le pire
Le réseau de fibres optiques en Suisse: Comment créer un accès équitable à l'artère principale du monde numérique ?
Les assurances complémentaires privées et semi-privées en Suisse: Mauvais pour le porte-monnaie et souvent aussi pour la santé.
Taxes sur l'eau, les eaux usées et les déchets en Suisse: Pas de concurrence. Y a-t-il quand même une protection ?
Surveillant des prix – Roadmap 2021

I punti salienti nel 2020 – nel bene e nel male
Rete di fibra ottica in Svizzera: Come assicurare un accesso corretto all’arteria principale del mondo digitale?
Assicurazioni complementari private e semiprivate in Svizzera: Fa male al borsellino e spesso anche alla salute
Tariffe dell’acqua, delle acque di scarico e dei rifiuti in Svizzera: C’è protezione anche in assenza di concorrenza?
Il Sorvegliante dei prezzi – Roadmap 2021

Jahresbericht_2020

Rapport annuel 2020

Rapporto annuale 2020

Medienmitteilung, Jahresbilanz und Ausblick des Preisüberwachers (1).pdf (370,18 kb)

Communiqué de presse, Bilan annuel et perspectives du Surveillant des prix.pdf (378,34 kb)

Comunicato stampa, Bilancio annuale e prospettive del Sorvegliante dei prezzi.pdf (369,24 kb)

 

Grosserfolg für die Fair-Preis Initiative: Ein unüberhörbares Signal im Kampf gegen die Hochpreisinsel!

130:57 (7) und 32:11 (1) JA, so lautete das heutige Ergebnis in der Schlussabstimmungen in den Eidg. Räten zum Gegenvorschlag zur sog. Fair-Preis Initiative. Für einen griffigen Gegenvorschlag zur Initiative hatte auch ich mich im Gesetzgebungsprozess eingesetzt. Der heutige Parlamentsentscheid ist ein grosser Erfolg - natürlich in erster Linie für das breitabgestützte Initiativkomitee, welches seine Initiative als materiell erfüllt jetzt zurückziehen kann. Es ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Hochpreisinsel – und erinnert damit an die Annahme der Preisüberwachungsinitiative im Jahr 1983. Jetzt dürfte allen klar sein, dass wir Schweizerinnen und Schweizer preisliche Diskriminierungen nicht mehr einfach hinnehmen. Damit sendet der Entscheid des Parlaments auch ein wichtiges Signal. Weshalb das?

Gemäss der beschlossenen Revision des Kartellgesetzes haben Schweizer Unternehmen inskünftig namentlich den Anspruch, von marktbeherrschenden Lieferanten im Ausland zu den grundsätzlich gleichen Preisen wie Unternehmen im Ausland beliefert zu werden. Schweizer Unternehmen können damit über tiefere Inputpreise ihre Wettbewerbsfähigkeit im harten internationalen Wettbewerb stärken. Der sogenannte «Schweizzuschlag» sollte damit der Vergangenheit angehören. Dies gilt zudem nicht nur für aufgrund ihres Marktanteils (absolut) marktbeherrschende Unternehmen, sondern auch für relativ marktmächtige Unternehmen, also Unternehmen, welche sich gegenüber einem bestimmten Abnehmer in einer marktmächtigen Position befinden.

Dies hat auch Reflexwirkungen auf das Preisüberwachungsgesetz. Unternehmen, welche sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Lieferanten befinden und über keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten verfügen, werden mithin auch vor missbräuchlichen Verhaltensweisen und damit auch missbräuchlichen Preisen von «bloss» relativ marktmächtigen Unternehmen geschützt. Spielt auf dem Schweizer Markt der Wettbewerb, so sollten diese Preisvorteile auch bei den Konsumentinnen und Konsumenten landen. Geschieht dies nicht, so wäre dies ein Hinweis auf fehlenden Wettbewerb innerhalb des Schweizer Marktes, und der Preisüberwacher kann nötigenfalls dagegen einschreiten. Wir werden hier ein wachsames Auge haben.

Direkt profitieren können die Konsumentinnen und Konsumenten vom ebenfalls beschlossenen Verbot des sogenannten Geoblocking. Ein solches Verbot hatte ich schon vor Jahren gefordert (vgl. zum Beispiel blog.preisueberwacher.ch | Geoblocking – stabile Latten im Zaun der Hochpreisinsel… ). Jetzt wird es mit einigen gesetzlichen Ausnahmen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankert. Das Ärgernis, dass man bei einer Onlineplattform im Ausland auf die (teurere) Schweizer Verkaufsplattform umgeleitet wird, sollte damit Geschichte sein.

Alles in allem ein guter Tag sowohl für die preisdiskriminierten Unternehmen in der Schweiz als auch für uns alle als Konsumentinnen und Konsumenten. Die Gratulationen gehören den Initiantinnen und Initianten, und der Dank geht auch an unser Parlament, das die Anliegen der Initiative über einen substanziellen Gegenvorschlag erfüllt hat. Hier geht’s zum Gesetzestext: Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung (parlament.ch)

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Grand succès pour l'initiative pour des prix équitables - un signal clair dans la lutte contre l'îlot de cherté !

130:57 (7) et 32:11 (1) OUI, ce sont les résultats des votes finaux d'aujourd'hui à l'Assemblée fédérale sur le contre-projet à l'initiative pour des prix équitables. Je m’étais également engagé pour une contre-proposition forte à l'initiative dans le processus législatif. La décision parlementaire d'aujourd'hui est un grand succès - avant tout, bien sûr, pour le comité d'initiative à large assise, qui peut désormais retirer son initiative comme matériellement réalisée. Il s'agit d'une étape importante dans la lutte contre l'îlot de cherté - qui n'est pas sans rappeler l'adoption de l'initiative sur la surveillance des prix en 1983. Il devrait maintenant être clair pour tous que la Suisse ne peut plus se contenter d'accepter la discrimination par les prix. La décision du Parlement envoie également un signal important. Pourquoi ça ?

Selon la révision convenue de la loi sur les cartels, les entreprises suisses auront à l'avenir notamment le droit de se faire livrer par des fournisseurs étrangers ayant une position dominante sur le marché à des prix pratiquement identiques à ceux des entreprises étrangères. Les entreprises suisses pourront ainsi renforcer leur compétitivité face à une concurrence internationale féroce grâce à la baisse des prix des intrants. La fameuse "surtaxe suisse" devrait donc appartenir au passé. En outre, cela ne s'applique pas seulement aux entreprises ayant un pouvoir de marché absolu en raison de leur part de marché, mais aussi aux entreprises ayant un pouvoir de marché relatif, c'est-à-dire aux entreprises qui sont en position de pouvoir de marché vis-à-vis d'un client spécifique.

Cela a également un effet réflexe sur la loi sur la surveillance des prix. Les entreprises qui sont dépendantes de leurs fournisseurs et n'ont pas d'alternative raisonnable sont donc également protégées contre les comportements abusifs et donc aussi contre les prix abusifs pratiqués par des entreprises "simplement" relativement puissantes. Si la concurrence joue sur le marché suisse, ces avantages en termes de prix devraient également profiter aux consommateurs. Si ce n’était pas le cas, cela indiquerait un manque de concurrence sur le marché suisse, et le Surveillant des prix pourrait intervenir si nécessaire. Nous garderons un œil attentif sur cette question.

Les consommateurs peuvent en outre bénéficier directement de l'interdiction du "géoblocage", qui a également été adoptée. J'avais déjà demandé une telle interdiction il y a des années (cf. par exemple blog.preisueberwacher.ch | Geoblocking – stabile Latten im Zaun der Hochpreisinsel… [en allemand]). Elle est désormais ancrée, avec quelques exceptions légales dans la loi fédérale contre la concurrence déloyale. Le désagrément d'être redirigé vers la plateforme de vente suisse (plus chère) lors de l'utilisation d'une plateforme en ligne à l'étranger ne devrait donc plus être occasionné.

En somme, une bonne journée tant pour les entreprises suisses dont les prix sont discriminés que pour nous tous en tant que consommateurs . Félicitations aux initiateurs, et merci aussi à notre Parlement, qui a répondu aux préoccupations de l'initiative par un contre-projet substantiel . Par ici pour le texte de loi : Projet de la Commission de rédaction pour le vote final (parlament.ch)

Zusatzversicherungen: Die FINMA macht ernst

Im September dieses Jahres hatte ich im Blick eine Kolumne publiziert, die das Thema Kostenabrechnungen der Zusatzversicherungen aufgegriffen hat. Darin kritisierte ich einerseits, dass die Mehrleistungen, welche die zusatzversicherten Patienten zugute haben, nirgends definiert sind. Mein zweiter Kritikpunkt war, dass Privat- und Halbprivatversicherten Patienten trotz Fallpauschalen, die von der obligatorischen Grundversicherung getragen werden, oftmals ein Mehrfaches der eigentlichen Fallpauschale in Rechnung gestellt werden. Diese Doppelverrechnungen belasten seit vielen Jahren die Zusatzversicherer enorm und schaffen Fehlanreize, unnötige Behandlungen bei dieser Patientengruppe durchzuführen. Da auch die unnötigen Behandlungen über die Fallpauschalen der Grundversicherung abgerechnet werden, verschärft dieser Fehlanreiz auch den finanziellen Druck auf die Grundversicherung und trägt dazu bei, dass die Krankenkassenprämien unnötig steigen.

Ich bin ist auf der Seite der Leistungserbringer ebenfalls tätig geworden, indem ich Einfluss auf die Preise Seitens der Spitäler genommen haben – zum Beispiel beim Spital Thun (vgl. Einvernehmliche Regelung Preisüberwacher/Spital Thun ). Zur Zeit laufen hier weitere Arbeiten im Rahmen einer Marktbeobachtung. Schliesslich hatte bereits die Expertengruppe Kostendämpfung (vgl. https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/50084.pdf . M 28 Seite 77 ff.)  des EDI und darauf aufbauend der Bundesrat das Thema aufgegriffen und – zurecht – Druck gemacht. Darüber habe ich bereits früher gebloggt.) 

Die FINMA hat die Situation nun ausführlich analysiert und kommt zum Schluss, dass die Rechnungen im Bereich der Krankenzusatzversicherung häufig intransparent sind und zum Teil unbegründet hoch oder ungerechtfertigt scheinen. Sie fordert die Behebung der Missstände und wird erst danach die neuen Spitalzusatzversicherungsprodukte genehmigen.

Die FINMA schreibt, dass Vor-Ort-Kontrollen zeigten, dass Arzt- und Spitalrechnungen in der Krankenzusatzversicherung zum Teil unbegründet hoch oder ungerechtfertigt schienen. In vielen Leistungsabrechnungen wurde nicht ersichtlich, welche Mehrleistungen der Zusatzversicherung in Ergänzung zur definierten Fallkostenpauschale aus der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in Rechnung gestellt wurden. Die FINMA zieht daraus den Schluss, dass die Versicherer nicht effektiv kontrollieren können, inwieweit die vergüteten Kosten im Verhältnis zu den tatsächlich erbrachten Zusatzleistungen angemessen sind. Die konkret beanstandeten Punkte können hier nachgelesen werden.

Die FINMA hält auch fest, dass derzeit nicht beziffert werden kann, in welcher Grössenordnung sich die zu hoch verrechneten Leistungen im Bereich der Spitalzusatzversicherungen bewegen. Sie geht jedoch von einem signifikanten Betrag aus, der den Prämienzahlern nicht belastet werden sollte. Deshalb formuliert sie die klare Erwartung an die Zusatzversicherer, nur noch Abrechnungen für echte Mehrleistungen ausserhalb der obligatorischen Krankenzusatzversicherung zu akzeptieren und sicherzustellen, dass die verrechneten Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Mehrleistungen stehen. Künftig werden die Versicherer ihr gegenüber den Nachweis erbringen müssen, dass sie diese Grundsätze einhalten und wirksame Kontrollen zur Verhinderung ungerechtfertigter Abrechnungen bestehen.

Die FINMA formuliert ihre Erwartungen an die Versicherer wie folgt:

Die Versicherer müssen dafür sorgen, dass die Leistungserbringer transparente und nachvollziehbare Abrechnungen erstellen.

•    Die Versicherer dürfen nur für Leistungen aufkommen, die wegen Mehrleistungen gerechtfertigt sind, die also über die in der OKP gedeckten Leistungen hinausgehen und preislich begründbar sind. Dafür sollen sie für vergleichbare Leistungen z. B. Quervergleiche mit anderen Leistungserbringern anstellen.
•    Die Versicherer sollen wo nötig die Verträge mit den Leistungserbringern anpassen oder neue Verträge abschliessen, um diesen Kriterien Rechnung tragen zu können.
•    Die Versicherer haben, soweit nicht bereits geschehen, ein wirksames Controlling aufzubauen, das sicherstellt, dass die erwähnten Anforderungen umgesetzt und permanent eingehalten werden.

Wenn diese entschiedenen Forderungen der FINMA konsequent umgesetzt werden, werden wir die  Grössenordnung der Einsparungen und damit das Ausmass des Missstandes kennenlernen. Ich begrüsse dieses Vorgehen und sehe es als wichtiges und richtiges Signal an die Spitäler und Versicherer, dass die Zeit der Ausnützung von Spielräumen oder Regulierungslücken nun endgültig abläuft. Auch ich bleibe am Thema dran!


Quelle und weitere Informationen: Medienmitteilung FINMA 17.12.2020: Krankenzusatzversicherer: FINMA sieht umfassenden Handlungsbedarf bei Leistungsabrechnungen

Ein Twitter-Adventskalender für Generikapreise

Die Generikapreise sind in der Schweiz viel zu hoch. Denn die Schweizer Preise für Generika weichen stark von denen des Auslands ab.

Generika haben den selben Wirkstoff wie die dazugehörigen patentabgelaufenen Originale, sind aber preisgünstiger und helfen so eigentlich, Kosten zu sparen.

Um in dieser Sache konkret zu werden, werde ich jeden Tag im Advent je ein Beispiel twittern (@MisterPrezzi). Es wird jeweils der Preis eines in der Schweiz verkauften Wirkstoffs und der Preis in einem anderen europäischen Land genannt. Die Differenz wird als Prozentsatz ausgewiesen.

Bei den Beispielen handelt es sich um die umsatzstärksten, patentabgelaufenen Wirkstoffe nach dem siebenstelligen ATC-Code mit einer O/G Bezeichnung (d.h. Original/Generikum) auf der Spezialitätenliste. Es wurden nur oral einnehmbare Tabletten und Kapseln (inkl. Filmtabletten, Schmelztabletten, dispergierbare Tabletten sowie Retard Kapseln/Tabletten) ausgewählt. Ausgeschlossen wurden Präparate, bei denen es keine gleichen Packungsgrössen/ Dosierungen im Ausland gab. Eine Ausnahme bilden die bekannten Wirkstoffe Paracetamol und Acetylsalicylsäure ASS (wirkstoffgleich wie Aspirin Cardio), welche keine O/G Bezeichnung haben, aber wegen ihrer Bekanntheit trotzdem integriert sind.

Die verglichenen Länder sind alle BAG-Vergleichsländer mit öffentlich zugänglichen einheitlichen Preislisten (d.h. Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien Dänemark, Schweden und Finnland). Es sind Beispiele von Packungsgrössen-Dosierungs-Kombinationen, bei denen eine grosse Preisdifferenz zum Ausland sichtbar wird.

Die Medikamentenpreise stammen vom November 2020. Es sind Publikumspreise, d.h. sie enthalten die Vertriebsmarge und die Mehrwertsteuer (in der Schweiz 2.5%). Allfällige Apothekerzuschläge (in der Schweiz die leistungsorientierte Abgeltung, LOA) wurden nicht berücksichtigt. Die ausländischen Preise wurden mit den Devisenkursen der Schweizerischen Nationalbank (SNB), dem Monatsmittel von Oktober 2020, umgerechnet. Der Preisvergleich erfolgte mit dem jeweils günstigsten Produkt des genannten Wirkstoffs mit einer bestimmten Dosierung und Packungsgrösse. Es sind einzelne Beispiele, sodass eine andere Kombination von Dosierung und Packungsgrösse einen anderen Preisunterschied ergeben kann.

Die Preise stammen aus folgenden Quellen:

Schweiz: www.spezialitaetenliste.ch
Deutschland: www.dimdi.de/dynamic/de/arzneimittel/festbetraege-und-zuzahlungen
Österreich: www.sozialversicherung.at/oeko/views/index.xhtml (Es sind die Kassenverkaufspreise. Die MwSt. von 10% ist darin nicht enthalten und muss eingerechnet werden. Die Preise für Privatpatienten sind anders.)
Frankreich: http://base-donnees-publique.medicaments.gouv.fr
Dänemark: www.medicinpriser.dk/default.aspx
Schweden: www.tlv.se/beslut/sok-i-databasen.html
Finnland: www.hila.fi/en/notices/reimbursable-authorized-medicinal-products-and-their-prices
Belgien: http://ondpanon.riziv.fgov.be/SSPWebApplicationPublic/fr/Public/ProductSearch

Der Preisüberwacher hat letztmals 2017 einen Auslandpreisvergleich mit 20 umsatzstarken patentabgelaufenen Wirkstoffen publiziert. Die Schweizer Generikapreise waren im Durchschnitt von 15 Ländern mehr als doppelt so teuer. In einzelnen Ländern kosteten die Generika im Durchschnitt gerade mal einen Fünftel des Schweizer Preises: https://www.preisueberwacher.admin.ch/dam/pue/de/dokumente/studien/02_02_17%20Geb%C3%BChrenpapier_d.pdf.download.pdf/02_11_17%20APV%20Generika%20und%20patentabgelaufene%20Originale.pdf

Hinweis: Es gäbe Beispiele mit noch grösseren Preisdifferenzen.