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Zukunftstag 2021 beim Preisüberwacher

Generation «Zukunftstag» - das waren dieses Jahr bei uns im Büro vier Buben im Alter zwischen 11 und 13. Ich war gespannt, was sie kaufen. Was sie gern kaufen würden. Was sie nicht kaufen, weil es zu teuer ist. Erwartet habe ich, dass vor allem die begehrten Dinge der digitalen Welt ein Thema wären. Umso mehr war ich überrascht, welche Beobachtungen und Schlussfolgerungen die Kinder machten. Gerne lasse ich sie selbst zu Wort kommen:

Raphaël (11 Jahre): Ich finde, dass die Kletterschuhe zu teuer sind. Sie kosten 160 Franken - und ich wachse ja noch viel. Ausserdem verstehe ich nicht, warum die Zugfahrt von Polen in die Schweiz nur 36 Franken kostet. Wenn man von der Schweiz nach Polen fährt, kostet es mehr als 200 Franken! Der Preisunterschied ist wirklich (zu) gross.

Luc (13 Jahre): Ich finde, dass das Benzin generell zu teuer ist. Turnschuhe ebenfalls. Die Einnahmen der Unternehmen sind viel zu hoch. Wenn ein Paar Turnschuhe 160 Franken kosten, gehen nur 80 Rappen Lohn an den, der die Schuhe eigentlich herstellt! Und das Material macht den Kaufpreis auch nicht wett.

Philipp (13 Jahre): Ich finde, dass die ganze Ski-Ausrüstung zu teuer ist: Leute mit vielen Kinder können sich doch so eine teure Ausrüstung gar nicht leisten. Das ist schade . Ich finde auch, dass Kino-Snacks zu teuer sind. Einmal Kino, und mein Sackgeld für 2 Wochen ist «nur» für einen Ausflug weg.

Abdullah (11 Jahre): Ich finde, dass elektronische Geräte generell zu teuer sind. Ein Handy zum Beispiel kostet viel zu viel Geld. Ausserdem finde ich, dass die Kaugummis am Kiosk zu teuer geworden sind. Sie kosten jetzt 50 Rappen. Früher haben sie nur 5 oder 10 Rappen gekostet.

Die Liste der Preissenkungswünsche der Jungs war lang. Als Fussball-Fans waren sie sich völlig einig, dass die Preise für Panini-Bildli überhaupt nicht gehen. Sammeln macht Spass, so viel zu zahlen aber klar nicht.

Äusserst interessant war für mich, wie aufmerksam schon die Jüngsten sind. Der 11-jährige Abdullah machte etwa folgende Beobachtung: Eine Woche vor dem Black-Friday gehen manchmal die Preise hoch. Etwas, das normal 8 Franken kostet, kostet dann plötzlich 10 Franken. Wenn dann Black-Friday ist, wird der 10 Franken Preis durchgestrichen und wieder mit 8 Franken angeschrieben. Dann kaufe ich nichts.

Es macht mir Freude, mit welch offenen Augen sich die Kinder in der Welt der Konsum-Verlockungen bewegen. Sie wissen, was sie wollen. Sie sind kritisch und hinterfragen. Schön ist, dass sie auch ihre Mitmenschen im Blick haben.  
Ich schaue mit viel Zuversicht auf unsere Nachwuchs-Konsumenten: Ihnen wird künftig niemand ein X für ein U vormachen. Gut so!

 

Dieser Beitrag wurde auch auf Blick.ch veröffentlicht.

Man gönnt sich ja sonst nichts ...

Die Leistungen der Zusatzversicherungen müssen transparenter und nachvollziehbarer werden. Die Branche hat deshalb eine Vereinbarung geschlossen. Grundsätzlich eine «richtige Sache». Aber ist sie auch «richtig gemacht»?

Tatsache ist leider, dass heute niemand im Detail sagen kann, welche Leistungen eigentlich in den Zusatzversicherungen «Halbprivat» und «Privat» bezahlt werden. Es fehlen schlicht die Regeln, und auf der Hand liegt die Sache eben nicht: Denn die meisten medizinischen Kosten werden bei allen Patientinnen und Patienten, auch den privat und halbprivat Versicherten, von der Grundversicherung bezahlt.
Schliesslich zahlen wir auch alle obligatorische Beiträge dafür. Die Zusatzversicherungen sind also «nur» für medizinische- und Wohlbefindens-Extras zuständig. Da wir ganz generell ein vergleichsweise hohes Versorgungsniveau haben und uns eher vor Fehlanreizen wie «zu viele Behandlungen» schützen müssen, geht einem schnell die Fantasie aus, was man sich unter medizinischen Extras alles vorstellen soll. Schliesslich wollen die meisten keine Bonus-Magenspiegelung oder ein Zusatz-Röntgen.

Das Problem der fehlenden Regelung ist lange bekannt und mündet in sehr hohen Zusatzversicherungstarifen. Aber auch die Grundversicherungsprämien werden so hochgetrieben, beinhalten doch überhöhte Zusatzversicherungstarife den Anreiz für unnötige Behandlungen, an die auch die obligatorische Grundversicherung via Fallpauschalen immer mitbezahlen muss.
Mit viel Verspätung gehen die Zusatzversicherer das Problem nun an, indem sie Grundsätze in einer Branchenvereinbarung festgeschrieben haben. Das Ziel ist festzulegen, was eine Mehrleistung sein kann und was nicht. Damit wird Transparenz und Nachvollziehbarkeit geschaffen, was begrüssenswert ist und ein echter Fortschritt.

Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. So gibt es einen Grundsatz, der meines Erachtens das Potenzial hat, die gute Absicht ins Gegenteil zu verkehren. Grundsatz Nummer 7 lautet nämlich: «Mehrleistungen definieren sich auch über den Mehrwert am Patienten und nicht ausschliesslich über allfällige Mehrkosten». Was bitte ist ein Mehrwert am Patienten? Wie will man den messen? Ist es eine schöne Aussicht ins Grüne, Bettwäsche der aktuellen Paris-Hilton-Kollektion, etwas Chanel Nummer 5 gegen den Desinfektionsmittelgeruch oder eine Schnabeltasse aus Kristall? Es wird immer Menschen geben, die das als «Mehrwert» empfinden. Die Frage ist: Wo fängt der Mehrwert an und wo hört er auf?
Eine natürliche oder objektivierbare Grenze sehe ich nicht. Sammelt man nun alle teuer verrechenbaren medizinischen und sonstigen Mehrleistungen, die irgendwie einen Mehrwert für den Patienten haben könnten, unter besagten Grundsatz, dann fange ich an, mir ernsthaft Sorgen um die Zusatzversicherten zu machen.

Grundsatz Nummer 7 ist aus meiner Sicht der Prototyp eines Fehlanreizes, weil er grosse Spielräume für nichtobjektivierbare Leistungen schafft, die dann eingefordert werden können. Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.

Die Grundsätze sollen erst 2024 erfüllt sein. Das ist eigentlich viel zu spät, aber so bliebe zumindest Zeit, Nummer 7 zu korrigieren bzw. konkretisieren.
Ich werde die Entwicklung der Dinge weiter im Auge behalten. Auch die Finma ist gefordert, den Prozess streng zu überwachen. Wenn die hohen Tarife der Zusatzversicherungen in den nächsten Jahren nicht deutlich gesenkt werden können, müssen gesetzliche Änderungen ins Auge gefasst werden.

Dieser Beitrag wurde auch auf Blick.ch veröffentlicht.

Der Kluge fährt im Zuge - leider ein mehrdeutiges Bonmot...

Stellen Sie sich vor, Sie haben in der chemischen Reinigung ein 10er Abo für Hemden «waschen und bügeln» gekauft. Nun kommen Sie mit 12 Hemden in die Reinigung und der freundliche Herr hinter der Theke nimmt Ihr Abo entgegen und berechnet Ihnen aber nicht die zwei Zusätzlichen, sondern alle 12 Hemden. Geht gar nicht? Für die chemische Reinigung ist dies sicher keine Option, wenn sie Kunden behalten will. Aber im öV passiert das täglich viele Male. Wenn Sie ein Zonenabonnement eines Tarifverbunds besitzen, waren Sie mit grösster Wahrscheinlichkeit auch schon betroffen.

Die beiden existierenden Systeme, Zone und Strecke, passen einfach nicht zusammen. Sie sind mehr schlecht als recht aufeinander abgestimmt, sie funktionieren komplett verschieden und werden verschieden finanziert. Sie sind heillos miteinander verflochten und enthalten Unmengen schier unlösbarer Schnittstellen. Das ganze Gebilde ist so komplex, dass offenbar sogar Experten Mühe haben damit klarkommen. (oder aus welchem Grund hat die BLS Halbtax-Einnahmen «vergessen» können….)
Auch die Digitalisierung kann hier kein Wunder vollbringen. Meinen Beobachtungen nach, nutzte man sie bis vor Kurzem mehrheitlich, um die analogen Produkte in digitale zu übersetzen und um digitale Workarounds für bestehende Probleme zu suchen: Die Probleme der Branche werden nicht dank zunehmender Digitalisierung behoben. Nein sie werden auch digitalisiert den Kundinnen und Kunden weitergereicht. Seit mindestens 10 Jahren mahne und dränge ich auf Lösungen und höre immer wieder «wir arbeiten daran». Viel Zeit und Ressourcen im unbekannten Umfang fliessen also in solche Schnittstellen-Problematiken, ohne dass es nennenswerte Fortschritte aus Sicht der Kunden gegeben hätte. Mein Fazit: Viel Aufwand, wenig Ertrag.

Auch das Bundesamt für Verkehr und der Bundesrat haben das erkannt. Der Bundesrat will, dass «ein einfaches, faires, nachvollziehbares und sowohl für die öV-Kundschaft als auch für die Steuerzahlenden kostengünstiges Tarif- und Distributionssystem zur Verfügung gestellt wird». Im Rahmen des sogenannten GITA-Projekts soll die Branche diesen Auftrag bis 2025 umgesetzt haben. Wir haben Herbst 2021: Es ist also reichlich knapp, wenn innert drei Jahren das neue einfache und nachvollziehbare System umgesetzt sein soll - aber noch liegt kein Plan auf dem Tisch, wie die zukünftige Basis aussehen soll.

Eine einheitliche Basis heisst, man muss sich entscheiden, worauf die Tarife künftig basieren sollen: Auf Tarifkilometern wie im Fernverkehr, auf Zonen wie bei den Verbünden oder sollen es beispielsweise Luftlinienkilometer sein? (Luftlinie: Unabhängig vom gewählten Reiseweg, basiert der Tarif auf der Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel der Reise.)

Als Basis auf das metrische System zurückzugreifen, erscheint mir geeignet, denn ein Kilometer in Zürich ist dasselbe wie ein Kilometer in Genf. Das Distanzmass ist den Menschen vertraut, es würde ermöglichen, dass die Reisenden ein gewisses «Gefühl» für den Reisepreis entwickeln können.

Zonen sind bereits ein hochverarbeitetes Produkt, das vielen Einflussfaktoren Rechnung trägt: So fahren Sie in Basel z.B. mit dem Bus in 7 Minuten durch 3 Zonen (Friedrich-Miescher-Str. bis Euroairport, ca. 4.5 Kilometer) für CHF 3.80. Im Passpartout fahren Sie ebenfalls mit einem Bus 18 Minuten durch nur eine Zone zum Preis von CHF 2.90 (Flühli LU, Hüttlenen nach Sörenberg, Rothornbahn, ca. 10 Km). Hier fehlt die Einheitlichkeit und die Nachvollziehbarkeit aus Kundensicht.

Ein Distanzmass hängt nur von einem Faktor ab, das macht es sehr leicht nutzbar für alle denkbaren Abonnement bzw. Rabatt-Modelle. Flatrate-Modelle auf von Kunden definierten Homezones wären genauso einfach umsetzbar, wie reine Mengen-Rabatte-Modelle auf gefahrene Kilometer.

In der jüngsten Vergangenheit sehen wir einige Pilotprojekte für neue, digitale Produkte. Manche, wie die Wahltage-Abonnenmente von Mobilis und Frimobil, sind sogar innovativ. An sich sind das sehr gute Nachrichten und ich gehe davon aus, dass sie grossen Anklang in der Bevölkerung finden werden.

Ich stelle fest: Die überfällige digitale Produktentwicklung ist – nicht zuletzt von der Corona-Not getrieben – angelaufen. Und das bevor man weiss, wie die künftige Tarifbasis aussehen wird. Die Branche überholt sich nun also selbst.

 Es ist höchste Zeit, dass man die Basis des neuen Systems festlegt. Nur dann kann sich der öV im Land weiterentwickeln und die technischen Möglichkeiten für echte Innovationen nutzen. Es darf nicht sein, dass nur der «Kluge» vorteilhaft im öV unterwegs ist. Der öV soll für alle - gross, klein, schlau, weniger schlau, Gelegenheitsfahrerin, Pendler etc. – da sein. Denn nur, wenn er im positiven Sinne ein Massentransportmittel ist, wird er bezahlbar bleiben. Das sollten auch allfällige Gärtli-Verteidiger der Branche einsehen… 

Pillen sind keine Schokolade. Sie werden nicht besser, wenn sie vergoldet sind.

Kennen Sie den Film «Groundhog Day» («Und täglich grüsst das Murmeltier»)? Wettermann Phil Connors aus Pittsburgh lebt in einer Zeitschlaufe gefangen und kann sie erst wieder verlassen, als er sich grundlegend verändert hat – gleichsam sein Karma verbessert hat. Was hat das mit dem Referenzpreissystem für Generika und wirkstoffgleiche Medikament zu tun? Nun - ich habe das Gefühl, dass wir auch mit den Medikamentenpreisen in einer Endlos-Schleife hängen geblieben sind: Alle Beteiligten wissen, dass unser bestehendes System nicht gut läuft, Änderungen werden vorbereitet, aber kaum geht es darum, konkrete Schritte zu machen, finden wir uns wieder auf Feld Nr. 1.
Das geht seit Jahren so.

Die Pharma, die eine leicht zu melkende, riesige Cash Cow zu verlieren hat, gibt Vollgas – und das mit Erfolg. Sie macht uns mehr oder weniger offen Bange: Wenn Ihr versucht, ähnliche Preise wie im restlichen Europa durchzusetzen, werden die Schweizerinnen und Schweizer leiden.

Erinnern Sie sich an das Bild vom Kaninchen vor der Schlange? Genau das ist der Reflex, der dann zuverlässig ausgelöst wird. Er hat allen Änderungsbestrebungen bisher den Garaus gemacht. Jüngstes Beispiel: Das Referenzpreissystem – eingesetzt und bewährt in den meisten Ländern Europas – hat es nicht durch den Nationalrat geschafft. Bleibt zu hoffen, dass der Ständerat den Mut hat, den Fakten mehr Gewicht zuzugestehen als den Schreckensszenarien der Pharma-Lobby.

Was sind die Fakten?
Im Medikamentenmarkt findet eine Kaufkraftabschöpfung in gewaltiger Dimension statt. Wir reden von einem Betrag in dreistelliger Millionenhöhe!
Wie ist das möglich?
Das Übel hat mehrere Wurzeln. Schauen wir die Generika genauer an: In der Schweiz werden die Preise mittels einer Abstandsregel festgelegt. Es wird ein Mindestabstand zum Preis des Originalmedikaments festgelegt. Dieser beträgt in Abhängigkeit vom Umsatz 10 bis 70 Prozent. Man überlässt es also den gewinnorientiert arbeitenden Pharmaunternehmen, einen Abstand zu wählen. Vorgegeben ist nur, dass er nicht unter dem Mindestabstand liegen darf. Wen wundert es eigentlich, dass bei dieser Regelung der Mindestabstand in den meisten Fällen als implizite Preisempfehlung interpretiert wird? Mich nicht – und die nach wie vor hohen Schweizer Generikapreise beweisen es. Halten wir also fest: Die Mindestabstandsregel erfüllt ihre Aufgabe nicht.

In Europa weitverbreitet und bewährt ist das Referenzpreissystem für Generika und wirkstoffgleiche Originalmedikamente. In diesem System vergütet die soziale Krankenversicherung für alle wirkstoffgleichen, patentabgelaufenen Medikamente den Preis eines günstigen Generikums. Hier liegt somit kein mathematisches Konstrukt zugrunde, das auf ein unrealistisches Pestalozzi-Verhalten von Pharma-Unternehmen hofft, sondern es gibt «nur» ein Preisschild für jeden Wirkstoff. Der Effekt: Der tiefere Referenzpreis wird zum Massstab – und es setzt Wettbewerb unter den Generikaherstellern ein. Amtlich müsste bloss noch die Preisobergrenze dieses Preisschilds festgelegt werden – am besten per Preisvergleich mit den ausländischen Generikapreisen.

Die geschürte Angst vor allfälligen Nachteilen ist unbegründet. Denn wir haben die Ausgestaltung des Systems in der Hand. Es ist ein bisschen wie mit einer Standardsoftware: Man entscheidet sich für ein System und danach wird es auf die individuellen Bedürfnisse angepasst. Bei uns könnte das z.B. heissen, im Normalfall wird, wenn vorhanden, ein Generikum abgegeben. Wenn die Ärztin oder der Arzt aber meint, dass das Originalmedikament für eine Patientin oder einen Patienten aus medizinischer Sicht besser ist, dann kann er dieses Gebot übersteuern. Auch die Versorgungssicherheit ist bei uns genauso gewährleistet wie überall sonst – wir würden mit dem System ja quasi «nur» nachziehen. Und nicht zu vergessen: Parallelimporte von patentabgelaufenen Wirkstoffen sind grundsätzlich erlaubt.

Fassen wir zusammen: Das Referenzpreissystem würde zu tieferen Preisen ohne Abstriche bei der Behandlungs- und Therapiequalität führen. In seinem Schlepptau sollten sich noch eine Reihe begleitender Massnahmen befinden, damit es seine volle Wirkung entfalten kann. Zum Beispiel müssen die bereits erlaubten Parallelimporte vereinfacht werden. Auch die vielen Hürden z.B. bei der Verpackung und der Darreichungsform oder der Dreisprachigkeit bei Beipackzetteln sollten reduziert werden. Hier gilt es zu prüfen, ob nicht auch die Digitalisierung zu Vereinfachungen führen kann. Eklatant und auf der Hand liegend ist es natürlich auch, bessere Anreize für die Abgabe von Generika zu schaffen bzw. Anreize, die das Gegenteil bewirken, abzuschaffen. Konkret hiesse dies, Apotheken bzw. selbstdispensierenden Ärztinnen und Ärzte sollten zur Generikasubstitution verpflichtet sein, ausser ein aus medizinischer Sicht wichtiger Grund spräche dagegen. Eine einheitliche Vertriebsmarge pro wirkstoffgleichem Medikament, die nicht vom Medikamentenpreis abhängt, würde zudem helfen, die Wahl der Ärzteschaft und Apotheken rein auf die Wirkung auszurichten und nicht auf den resultierenden Verdienst. Würden vermehrt Wirkstoffe statt Medikamente verschrieben, würde viel Fokus von den Produktmarkennamen genommen - zugunsten von deren Wirkung. All dies sollte auch für die sogenannten Biosimilars, also die Nachahmerprodukte von biologisch hergestellten Arzneimitteln, gelten.

Die Medikamentenpreise haben einen Anteil von mehr als 20% an unseren Krankenkassenprämien. Schweizweit kann schon über ein Viertel der Prämienzahler seine Krankenkasse-Prämie nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren, in manchen Kantonen ist es sogar schon über ein Drittel. Die Steuerfinanzierung steigt und steigt. Wenn wir das System der selbstfinanzierten Kopfprämie aufrechterhalten wollen, führt kein Weg am Handeln vorbei.